Haushaltsbegleitgesetz im Kabinett beschlossen
Berlin, 1.9.2010
Das Kabinett hat am 1. September den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes beschlossen und damit die Umsetzung des Sparpaketes auf den Weg gebracht.
Um die hohen Haushaltsdefizite abzubauen und so den Weg in eine immer höhere Staatsverschuldung zu stoppen, muss der Haushalt konsolidiert werden. Nur so kann die künftige Handlungsfähigkeit des Staates gewährleistet bleiben. Im Juli hatte das Kabinett dazu Eckpunkte vereinbart. Im Laufe von vier Jahren sollen knapp 80 Milliarden Euro eingespart werden. Jetzt einigte sich die Bundesregierung auf die konkrete Gestaltung wesentlicher Maßnahmen.
Das Zukunftspaket setzt dort an, wo Einsparungen und höhere Einnahmen möglich sind, ohne das Wachstumspotenzial der Wirtschaft und die soziale Balance zu gefährden. Der Schwerpunkt der Konsolidierung liegt auf der Ausgabenseite.
Das betrifft auch den Sozialhaushalt, denn darauf entfallen mehr als 50 Prozent der Bundesausgaben. Deshalb muss es auch im Bereich der Sozialleistungen Einsparungen geben. Das umfasst die Anrechnung des Elterngeldes beim Bezug von ALG II, die Absenkung des Elterngeldes bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 auf 65 Prozent und den Wegfall des Heizkostenzuschusses im Wohngeldrecht.
Die Beschlüsse stellen sicher, dass auch die Wirtschaft im Sinne einer ausgewogenen Lastenverteilung am Paket beteiligt wird. Dazu wurde unter anderem die Einführung einer Luftverkehrsteuer und der Abbau von Subventionen bei der Ökosteuer beschlossen.
Auch die öffentliche Verwaltung leistet ihren Beitrag: Die Verwaltungsausgaben des Bundes und die Programmausgaben sollen mittelfristig jedes Jahr pauschal um bis zu rd. 4 Mrd. Euro reduziert werden.
Das Haushaltsbegleitgesetz wird nun gemeinsam mit dem Bundeshaushalt 2011 im Parlament beraten.