Filmpolitik
Das Apollo-Kino in Hannover Als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien bin ich in der FDP-Fraktion für die Filmpolitik zuständig. Filmförderung in Deutschland hat den kulturpolitischen Anspruch, die Entstehung ästhetisch wertvoller Filme zu unterstützen. Der Film ist zugleich Massenunterhaltungsmittel und Ausweis der kulturellen Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft.
Filmpolitik ist dazu auch Wirtschaftsförderung. Rund die Hälfte der Produktionskosten eines typischen deutschen Kinofilms wird von der staatlichen Filmförderung finanziert. Der Film ist auch Träger einer technologischen Entwicklung, die weitere wirtschaftliche und rechtliche Aspekte nach sich zieht. So hat etwa die Digitalisierung weitreichende Auswirkungen auf die Produktion, den Vertrieb und das Abspiel von filmischen Werken.
Die Filmförderung des Bundes stützt sich auf zwei Säulen, die Filmförderungsanstalt (FFA) und den Deutschen Filmförderfonds (DFFF). Weitere wichtige Themen sind aktuell die Digitalisierung der Kinos und der Umgang mit unserem kulturellen Filmerbe.
Die FFA
Die Fördermittel der FFA stammen nicht aus Steuergeldern, sondern werden durch die Filmabgaben der Film- und Videowirtschaft (v.a. Kinos und Verleihfirmen) gespeist, sowie durch freiwillige Beiträge der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender. Zum 1.1.2009 wurde das Filmförderungsgesetz (FFG), das die Arbeit der FFA regelt, novelliert. Bei der Novelle wurde aber nichts am Finanzierungssystem der Filmförderungsanstalt (FFA) geändert, nach dem die Kinobetreiber und die Videowirtschaft nach festen Abgabesätzen ihre Leistungen an die FFA abführen, währen die Fernsehsendern auf Grundlage von frei verhandelten Verträgen mit der FFA zahlen. Dies hatten die FDP im Ausschuss damals hauptsächlich kritisiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar 2009 beim neuen Filmförderungsgesetz einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bei den Einzahlungen konstatiert.
Der Bundesbeauftrage für Kultur und Medien (BKM), Bernd Neumann, hat nun eine „kleine Novelle“ des FFG vorgelegt. Diese greift die Problematik auf und sieht feste Abgabesätze auch für die Fernsehsender vor.
Der Abgabemaßstab für Fernsehsender und Vermarkter von Fernsehprogrammen orientiert sich am Anteil der Einnahmen mit allen Kinofilmen - unabhängig davon, ob es sich um deutsche oder ausländische Filme handelt. Die Höhe der Abgabe wurde mathematisch von den Abgabesätzen der bisherigen festen Zahler abgeleitet. Insoweit ist die Bemessungsgrundlage mit der der Kino- und Videowirtschaft vergleichbar.
Noch bis zur parlamentarische Sommerpause will die Koalition die nötige Novelle des FFG im Bundestag verabschieden, damit eine ausreichende Mittelausstattung der FFA gesichert ist.
Der DFFF
Die Förderung durch den DFFF zielt auf die wirtschaftliche Stärkung der Filmbranche am Standort Deutschland ab und war in den letzten Jahren sehr erfolgreich.
2009 hatte das deutsche Kino mit 27 Prozent den höchsten Marktanteil seit Jahrzehnten. Der Fonds hat in seinen ersten drei Jahren viel zur Stärkung der Filmwirtschaft am Standort Deutschland beigetragen. Durch einen relativ geringen Einsatz von Steuermitteln konnten umfangreiche private Investitionen ausgelöst werden. 2007 und 2008 wurden insgesamt 198 Produktionen mit rund 118,5 Mio. Euro gefördert. Damit wurden die zur Verfügung stehenden Mittel fast vollständig ausgeschöpft. Mit dieser Förderung löste der DFFF allein in Deutschland Investitionen in Höhe von über 752 Mio. Euro aus - dies entspricht etwa der sechsfachen Fördersumme. Dadurch hat er die deutsche Filmwirtschaft nachhaltig gestärkt. Diese positive Tendenz sollte jetzt weiter unterstützt werden, deswegen bin ich zunächst froh, dass der DFFF bis 2012 weiterläuft. Was darüber hinaus sein wird, werden wir bis dahin überlegen müssen. Denkbar wäre etwa eine stärkere Einbeziehung der KfW Bankengruppe in die Filmfinanzierung.

Ausgedient: Die VHS-Kassette Die Digitalisierung
Die Zukunft des Kinos ist digital! Der Erfolg von „Avatar“ zeigt wieder einmal deutlich das Potential des Kinos gegenüber anderen Unterhaltungsmedien. Das Kino wurde schon oft totgesagt, dann gab es immer wieder Innovationen. Jetzt stehen wir wieder an einer solchen Schwelle. Die Digitalisierung öffnet neue Möglichkeiten, nicht nur für die Kinos, sondern für die gesamte Filmwirtschaft. Deswegen wollen wir möglichst rasch die flächendeckende Digitalisierung der rund 3.700 Leinwände in Deutschland vorantreiben. Die Betonung liegt dabei auf „flächendeckend“, d.h. wir wollen, dass auch kleinere Kinos in strukturschwachen Gebieten die digitale Technik nutzen können. Um die Entwicklung voranzutreiben haben wir im Bundeshaushalt 2010 vier Millionen Euro zur Unterstützung der Digitalisierung eingestellt. Unterstützung sollen solche Kinos erhalten, die die Investitionen in die digitale Technik nicht auf eigener Kraft stemmen können. Doch auch die Filmbranche und die Bundesländer sind hier gefordert. Wir brauchen jetzt aufeinander abgestimmte Fördermaßnahmen aller Beteiligten, um die Umstellung der Kinos auf digitale Technik möglichst schnell umzusetzen.
Das Filmerbe
Der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne aus der letzten Wahlperiode nennt die wichtigsten Punkte beim Thema Filmerbe. Neben manchen technischen Fragen ist vor allem die Frage nach der Finanzierung entscheidend. Wir müssen uns zwischen kompletter und selektiver Archivierung entscheiden. Es gibt manche, die sagen: Alles, was als bewegtes Bild daherkommt, ist als einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes eines Landes zu begreifen und somit archivierungswürdig. Das hieße, dass wir sämtliche Werbespots, Videospiele, Handy- und Internetfilmchen usw. aufheben müssten. Diese Auffassung geht ein wenig zu weit. Eine allzu umfängliche Archivierung ist schlichtweg nicht finanzierbar, weder durch den Staat noch durch die Produzenten. Denkbar ist, dass eine Expertenkommission sinnvolle Kriterien erarbeiten könnte, nach denen über die Archivierung entschieden werden kann. In den USA funktioniert dieses System. Bereits seit 1942 sammelt hier die „Library of Congress“ Kinofilme, die nach einem Kriterienkatalog archiviert werden.
Der BKM ist aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen.




